Wir vermitteln Ihnen eine individuelle familienergänzende Betreuung in den Gemeinden Lyss, Aarberg, Bargen, Büetigen, Kallnach und Kappelen. Unsere liebevollen Tagesfamilien haben immer wieder freie Plätze und freuen sich auf Ihr Kind.
Wir vermitteln Ihnen eine individuelle familienergänzende Betreuung in den Gemeinden Lyss, Aarberg, Bargen, Büetigen, Kallnach und Kappelen. Unsere liebevollen Tagesfamilien haben immer wieder freie Plätze und freuen sich auf Ihr Kind.
Wir vermitteln Ihnen eine individuelle familienergänzende Betreuung in den Gemeinden Lyss, Aarberg, Bargen, Büetigen, Kallnach und Kappelen. Unsere liebevollen Tagesfamilien haben immer wieder freie Plätze und freuen sich auf Ihr Kind.
Wir finden für Sie eine Tagesfamilie, die zu den Bedürfnissen Ihres Kindes passt. In einer Tagesfamilie wird Ihr Kind individuell gefördert und in kleinen Gruppen betreut. Die Betreuung kann stundenweise, halb- oder ganztags sein. Wir sind stets bemüht, auch unregelmässige Arbeitszeiten der Eltern durch Betreuungspersonen in Tagesfamilien aufzufangen. Unsere Betreuungspersonen haben einen Arbeitsvertrag, werden durch uns entlöhnt, begleitet und verpflichten sich, den gesetzlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung nachzukommen.
Melden Sie Ihr Kind bei uns online an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, damit wir eine individuelle Betreuung abklären und Ihnen eine passende Tagesfamilie vermitteln können. Wir besprechen mit Ihnen die persönlichen Vorstellungen und Erwartungen an die Betreuungsperson Ihres Kindes. Sobald wir Ihre passende Tagesfamilie gefunden haben, organisieren wir einen gemeinsamen Besuch, um diese kennenzulernen. Anschliessend entscheiden Eltern und Betreuungsperson, ob ein Betreuungsverhältnis in Frage kommt. Für einen optimalen Betreuungsplatz, begleiten wir Sie, Ihr Kind und Ihre Tagesfamilie sorgfältig während der Dauer des Betreuungsverhältnisses.
Wir evaluieren unsere Betreuungspersonen nach den Kriterien der kantonalen Vorgaben, halten regelmässig Kontakt und beraten sie in allen Fragen rund um die Betreuung Ihres Kindes. Die Betreuungspersonen besuchen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundkurs und Nothelferkurs für Kleinkinder und die von uns jährlich organisierte Weiterbildung zu spezifischen Themen. Einmal pro Jahr führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsbesuch in der Tagesfamilie durch.
Gemeinsam mit Ihnen und der Tagesfamilie planen wir die Eingewöhnungszeit Ihres Kindes und besprechen, wie Ihr Kind sorgfältig auf die neue Situation vorbereitet wird. Die Eingewöhnungszeit gilt als Betreuungszeit und wird Ihnen in Rechnung gestellt, sodass die Betreuungsperson dafür entlöhnt wird. Ihr Kind muss mindestens 20 Stunden pro Monat (fünf Stunden pro Woche) in der Tagesfamilie verbringen. (Ausnahmen nur in begründeten Fällen). Sie bringen und holen Ihr Kind oder Ihre Kinder pünktlich zur vereinbarten Zeit. Ein Tagesbetreuungsvertrag regelt Betreuungsumfang und Betreuungszeiten. (Einmalige, geringfügige Änderungen können im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden). Bei Abwesenheiten des Kindes informieren Sie die Betreuungsperson so früh wie möglich. Ferien oder kurzfristige Ausfälle der Betreuungsperson werden Ihnen frühzeitig mitgeteilt.
Wir verrechnen Ihnen die Betreuungsstunden gemäss Betreuungsvertrag bei allen Abwesenheiten Ihres Kindes infolge Krankheit / Unfall und anderen kurzfristigen Abwesenheiten sowie bei Ihren Ferien. Nicht bezahlen müssen Sie die Betreuungsstunden bei kurzfristigen Abwesenheiten durch die Betreuungsperson sowie deren Ferien. Die Mahlzeiten werden gemäss Betreuungsvertrag verrechnet, ausser sie melden Ihr Kind am Vortag bis 18.00 Uhr ab. Bei Kleinkindern stellen Sie als Eltern Nahrung, Windeln und Extras zur Verfügung. Zusätzliche Ausgaben wie Eintrittspreise, Billettpreise für öffentliche Verkehrsmittel, usw. können die Tagesfamilien bei Ihnen geltend machen. Grössere Ausgaben müssen unbedingt vorher abgesprochen werden.
Nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf, wenn es zu Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten mit der Tagesfamilie kommt. Das Tagesbetreuungsverhältnis kann von allen Vertragsparteien gekündigt werden: 1. während der Probezeit (drei Monate nach Vertragsunterzeichnung) jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen; 2. nach der Probezeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, auf das Ende eines Monats. Richten Sie Ihre Kündigung an uns und senden Sie eine Kopie an die Tagesfamilie. Wird die Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, sind Sie bzw. die Tagesfamilie bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist schadenersatzpflichtig.
Die durch uns abgeschlossene gesetzliche Haftpflicht aus der Kinderbetreuung durch Betreuungspersonen versichert Personenschäden (Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen) und Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen). Sie als Eltern sind verpflichtet eine Kranken- und Unfallversicherung für Ihr Kind sowie eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, werden Sie Aktivmitglied des Vereins Kindertagesstätte Lyss. Unabhängig vom Erfolg wird für die Aufnahme der Vermittlungstätigkeit ein Unkostenbeitrag in der Höhe des Jahresmitgliederbeitrags verrechnet. Dieser Betrag ist vor Beginn der Vermittlungstätigkeit zu bezahlen und gilt bei Vertragsabschluss automatisch als Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr. Die Auflösung der Vermittlungsvereinbarung gilt nicht als Austritt aus dem Verein. Dieser kann nur auf Jahresende erfolgen.
Die Betreuungs- und Verpflegungsgebühren sind im Tarifreglement geregelt. Die Subventionierung der Betreuungsgebühren erfolgt über Betreuungsgutscheine. Diese werden von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab. Wir stellen die Betreuungs- und Verpflegungsgebühren abzüglich des Betreuungsgutscheines monatlich anfangs des Folgemonats in Rechnung. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Erhalt zu bezahlen.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ferienabwesenheiten Ihres Kindes und bei kurzfristiger Abwesenheit bis spätestens um 9.00 Uhr am gleichen Tag. Kranke Kinder dürfen nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden (siehe auch Merkblatt). Wird Ihr Kind in der Kindertagesstätte krank, benachrichtigen wir Sie umgehend, dami Sie Ihr Kind so rasch wie möglich abholen können. Bei Unfällen und Notfällen, welche rasche ärztliche Behandlung erfordern, wird die Leitung unserer Kindertagesstätte nach bestem Wissen und Gewissen sofort handeln, ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern.
Wir haben von Montag bis Freitag zwischen 6.30 und 18.00 Uhr geöffnet. Um den Tagesablauf nicht zu stören, holen und bringen Sie Ihr Kind bitte nicht zwischen 9.00 und 11.00 Uhr, 11.30 und 13.00 Uhr und zwischen 13.45 und 16.30 Uhr. Am Abend sollten Sie spätestens um 17.50 Uhr in der Kita eintreffen, um Ihr Kind abzuholen. Die detaillierten Bring- und Abholzeiten regelt das Tarifreglement. An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnacht/Neujahr bleibt unsere Kindertagesstätte geschlossen. Im Sommer haben wir zwei Wochen Betriebsferien, welche der Vorstand jährlich festlegt.
Ihr Kinder sollte bequeme und praktische Kleidung tragen, die auch einmal schmutzig werden darf. Ersatzkleider, Hausschuhe, Sonnencreme, Zeckenspray und Windeln deponieren Sie bitte in unserer Kindertagesstätte.
Wir versorgen Ihr Kind je nach Anwesenheit mit Znüni, Mittagessen und Zvieri. Unsere eigene Köchin bereitet alle Mahlzeiten täglich frisch vor Ort zu. Die Lebensmittel beziehen wir direkt beim Landwirt aus der Region. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süssigkeiten mit und bringen Sie Flaschennahrung oder Muttermilch für Säuglinge mit in unserer Kindertagesstätte.
Wir betreuen Ihre Kinder in einer unserer drei altersgemischten Gruppen «Märliland», «Tierpark» und «Spielchischte» oder in unserer Kleinstkindgruppe «Purzelbaum». Unsere ausgebildeten und langjährigen Betreuerinnen und Betreuer fördern den sozialen Kontakt unter den Kindern und gestalten einen sinnvollen und abwechslungsreichen Tagesablauf. Die Aktivitäten können wie folgt umschrieben werden:
Die Dauer der Eingewöhnungsphase ist abhängig vom Alter und Bindungsverhalten Ihres Kindes. Die Mindestdauer beträgt vier Besuche innerhalb von drei Wochen. Die Eingewöhnung ist bei uns kostenlos.
Ihr Kind muss gegen Krankheit und Unfall versichert sein und benötgt eine Haftpflichtversicherung. Unsere Kindertagesstätte haftet nicht für verlorene Gegenstände.
Sowohl Sie als auch wir können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende kündigen. Ein Austritt aus dem Verein ist jeweils auf das Jahresende möglich, kann jedoch bereits gleichzeitig mit der Kündigung des Betreuungsplatzes mitgeteilt werden.
Wir bieten Ihnen eine längerfristige, auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kinderbetreuung und sind immer bemüht individuelle Lösungen zu finden.
Wir bieten Ihnen eine längerfristige, auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kinderbetreuung und sind immer bemüht individuelle Lösungen zu finden.
Tagesfamilien Lyss und Umgebung
Beundengasse 27
3250 Lyss
An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten/Neujahr geschlossen
Adresse
Öffnungszeiten
An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnacht/Neujahr geschlossen